Hygienekonzept
Maßnahmen zum Infektions- und Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-21COVID-19
(Ergänzung zum Hygieneplan)
Gültig im Regelbetrieb von Schule ab 10.08.2020
Grundlagen
Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 49]) geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2020
(GVBl.II/20, [Nr. 54])
Ziel: Schutz der Sicherheit und Gesundheit aller an Schule Beteiligter |
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Maßnahme |
Verantwortlich |
Erstellen und Aktualisieren des schulischen Hygieneplans |
Schulleiterin |
Umsetzung der Schulvorschriften und für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten des Schulhoheitsträgers |
Schulleiterin |
Nutzung der Teststrategie ( alle zwei Wochen innerhalb von 3 Monaten) |
Lehrkräfte, schulisches Personal freiwillig |
Beachtung der Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts |
Schulleiterin, Lehrkräfte, schulisches Personal |
Meldung des Verdachtes einer Erkrankung oder das Auftreten von COVID-19 Fällen
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Eltern, Lehrkräfte, schul. Personal Schulleiter |
Rücksichtnahme auf andere und sich selbst Wer Anzeichen von Erkältungssymptomen (Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.ä.) aufweist, bleibt der Schule fern. |
Lehrkräfte, SuS, schulisches Personal |
Organisation des Präsenzlernens an Schule in Lerngruppen |
Schulleiter, Lehrkräfte |
SuS, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, werden Angebote für das Distanzlernen gemacht. |
Lehrkräfte |
Regelmäßige Unterweisung hinsichtlich der geltenden Hygieneregeln
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Schulleiterin Schulleiterin, Lehrkräfte Klassen(- lehrkräfte) |
Einhaltung des Distanzgebots von mind. 1,5 m zwischen den Lehrkräften und zwischen Lehrkräften und dem schulischen Personal, Eltern oder sonstigen Besuchern oder Praktikanten |
Lehrkräfte |
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können, insbesondere in Fluren, Gängen, Treppenhäusern in der Aula sowie beim Anstehen im Speiseraum . Die Maskenpflicht gilt nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof. |
SuS, Lehrkräfte, schulisches Personal |
Vermeidung der Durchmischung von Lerngruppen durch
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Lehrkräfte |
Einhaltung d. Hygieneregeln
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Lehrkräfte, schul. Personal, SuS
SuS Lehrkräfte, schulisches Personal |
Gestaltung der Lehr-, Lern- und Arbeitsplätze
möglichst persönlich zuzuweisen.
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Lehrkräfte, schulisches Personal
Sekretärin, Hausmeister
Lehrkräfte, schulisches Personal
Lehrkräfte
Fachkonferenz Musik Fachlehrer Sport, Hallenmanagement |
Gestaltung der Sanitärräume
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Hausmeister
Reinigungskraft |
Gestaltung des Speiseraums
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SuS, Mitarbeiter Hort Mitarbeiter Sodexo |
Konferenz- und Gremienarbeit
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Schulfremde Personen
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Lehrkräfte, Sekretärin |
Gültigkeit der Schulordnung, Schulhaus- und Klassenregeln bleibt unberührt.
regelmäßige Erneuerung des Tafelwassers
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SuS, Lehrkräfte, schulisches Personal
Fachlehrkraft, Tafeldienst |
Erste Hilfe im Notfall leisten Eigenschutz beachten ( Einmalhandschuhe)
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Lehrkräfte, schulisches Personal
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Brandschutz Maßnahmen der Personenrettung haben Vorrang vor Infektionsschutzmaßnahmen
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Lehrkräfte, schulisches Personal
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Golzow, d. 10.08.2020
- Ergänzung
Im Rahmen der Verstärkung der Infektionsschutzmaßnahmen infolge der Pandemieentwicklung und laut Eindämmungsverordnung gelten ab dem 09.11.2020:
- Regelmäßiges Lüften der Klassen- und Unterrichtsräume im 20- Minuten-Takt (Verantw. Fachlehrer), ggf. ab Jg-stufe 5 beauftragte SuS.
- Einhalten der Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts, d.h. nicht nur auf den Fluren und in den Sanitärräumen, sondern auch bei Betreten des Speiseraums und an der Bushaltestelle.
- Mindestabstand unter den Lehrkräften und Lehrkräften und Mitarbeitern von 1.5 Metern
- Keine M-N-Bedeckung im Sportunterricht
- Weitgehende Vermeidung von Körperkontakten (bei Sportspielen)
- Händehygiene (-waschen) vor und nach dem Sportunterricht
- Im Umkleideraum darf sich nur eine Gruppe aufhalten
- Nach Betreten des Speiseraums wird zunächst die Garderobe abgelegt. Bei Betreten des Speiseraums und bei Entgegennahme des Essens ist die M-N- Bedeckung zu tragen, die Hände sind zu waschen oder zu desinfizieren.
- Ergänzung der Hygienekonzeption:
Grundlage:
Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Gültigkeit: 1. Dezember 2020 bis 21. Dezember 2020)
- Es besteht eine generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das pädagogische und sonstige Personal im gesamten Schulbereich, in den Fluren und auf dem Pausenhof (§ 17Abs. 1 Eindämmungsverordnung)
- Das pädagogische und das sonstige Personal einschließlich der Schulleitungsmitglieder hat auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, SuS der Grundschule nicht!
- Sportunterricht findet bis 18. Dezember 2020 in halbierten Lerngruppen statt. Die Teilung bedeutet: Eine Gruppe bewegt sich, die andere Gruppe sitzt auf den Bänken, nach der Hälfte der Unterrichtszeit wird getauscht.
- Die Schüler/innen sind (gemäß § 17 Abs. 1 Eindämmungsverordnung) im Sportunterricht von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, die Lehrkräfte dagegen zum Tragen einer solchen Bedeckung verpflichtet.
- Beim Stoßlüften (alle 20 Minuten) kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden.
- Pädagogisches und sonstiges Personal sowie die Schulleitung sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in den Lehrerzimmern, Vorbereitungsräumen und Büros verpflichtet. Gleiches gilt für jegliche Besucher von Schule. Bitte einzeln in das Sekretariat eintreten.
- Bis 18. Dezember 2020 einschließlich darf im Musikunterricht nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.
- Bis 31. Januar 2021 gilt ein befristetes Verbot zur Durchführung von Schulfahrten; Schulfahrten.
- Bis zum 18. Dezember wird auf Dienstberatungen und Konferenzen im Präsenzmodus verzichtet.
- Dienstliche Informationen und Anordnungen werden in der Schule und über die LK-Mail verteilt.
- Weiterhin gilt, dass in den Bussen, an Haltestellen und in Wartehäusern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist.
Im Rahmen der Mittagessenversorgung bleibt zu beachten:
- Das Betreten des Speiseraums und die Entgegennahme des Essens erfolgt mit M-N-Bedeckung .
- Vor Betreten des Speiseraums sind die Hände zu reinigen, ggf. zu desinfizieren.
- Die Garderobe wird vor der Entgegennahme des Essens abgelegt.
- Das Besteck wird durch die Servicekraft übergeben.
- Der Speiseraum wird regelmäßig gut durchlüftet. (mindestens alle 20 Minuten)
- Ergänzung der Hygienekonzeption ab 14.12.2020:
- Alle Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 1 tragen einen Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus und im Unterricht.
- Für die in der Schule anwesenden Personen gilt das Abstandsgebot von 1,50 Metern.
- Laut unserem Hygienekonzept erfolgt das Stoßlüften alle 20 Minuten. Während des Stoßlüftens darf der M-N-Schutz abgenommen werden.
- Es darf nicht gesungen werden.
- In der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 08.01.2021 bleiben die Schüler:innen zu Hause und werden entsprechend unseres Konzeptes distant unterrichtet.
- Bis Februar 2021 werden keine Schulfahrten genehmigt.
- Die das Fach Sport unterrichtenden Lehrkräfte entnehmen die Hinweise bitte dem Schreiben des MBJS zur Organisation des Schuljahres 2020/2021 Punkt II.
- Während der Zeit der Notbetreuung an Schule gelten die getroffenen Festlegungen
- Ergänzung der Hygienekonzeption ab 04.01.2021
Ab dem 04.01.2021 ist der Präsenzunterricht untersagt, die Schüler:innen werden distant unterrichtet.
Notbetreuung
- Berechtigung
Für Schüler:innen mit einem Notbetreuungsanspruch wird eine Notbetreuung an Schule organisiert und mit Mitarbeitern der Horte abgestimmt.
- Umfang
Die Notbetreuung in der Schule umfasst den Umfang der Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweiligen Schultages.
Während der Notbetreuung gelten die allgemeinen Regelungen der Hygienekonzeption einschließlich der aktuellen Ergänzungen:
- Es gilt das Abstandsgebot von 1.5 Metern.
- Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jg.-stufe 1, Lehrkräfte und das pädagogische und sonstige Personal im gesamten Schulbereich, in den Fluren und im Unterricht.
- (§ 17Abs. 1 Eindämmungsverordnung)
- In den Räumen erfolgt das Stoßlüften alle 20 Minuten. In dieser Zeit ist der Mund-Nasen-Schutz abzunehmen.
- Bei Wahrung des Abstandsgebots auf dem Pausenhof kann während der reduzierten Anzahl von SuS während der Notbetreuung der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
- Das Waschen und ggf. Desinfizieren der Hände erfolgt regelmäßig, zumindest:
- bei jedem Betreten des Schulhauses
- vor und nach der Einnahme von Speisen
- nach der Benutzung der Toiletten
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Haltestellenbereich muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Die Unterweisung der SuS in der Notbetreuung erfolgt täglich durch die jeweilige Betreuungskraft
- Ergänzung der Hygienekonzeption ab 25.01.2021
Grundlage:
Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV)
vom 22. Januar 2021
Die Schüler/innen unserer Grundschule werden bis mindestens 14. Februar 2021 in Distanz unterrichtet.
Die Notbetreuung gemäß §§ 17 Absatz 6, 18 Absatz 5 und 6 der Fünften Eindämmungsverordnung erfolgt für die Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Einzelfall der Jahrgangsstufen 5 und 6 und wird mindestens bis 14. Februar 2021 weitergeführt.
In den Winterferien entfällt die Notbetreuung.
Während der Notbetreuung gelten die allgemeinen Regelungen der Hygienekonzeption einschließlich der aktuellen Ergänzungen:
Notbetreuung
Berechtigung
Für Schüler:innen mit einem Notbetreuungsanspruch wird durch die Schulleiterin eine
Notbetreuung an Schule organisiert und mit Mitarbeitern der Horte abgestimmt.
Umfang
- Die Notbetreuung in der Schule umfasst den Umfang der Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweiligen Schultages.
- Während der Notbetreuung gewährleistet die Schule, dass die Kinder die Aufgaben bearbeiten können, die die unterrichtende Lehrkraft für den Distanzunterricht erteilt hat.
Betreuung:
- Die Betreuung erfolgt durch das sonstige pädagogische Personal und temporär hinzugezogene Lehrkräfte.
- Die Aufsicht beginnt 30 Minuten vor der Teilnahme und endet aufgrund der Abfahrtzeit der Busse 30 Minuten nach Betreuungszeit.
- Die Unterweisung der SuS bezüglich der Hygienemaßnahmen erfolgt täglich durch die jeweilige Betreuungskraft:
- Das Waschen und ggf. Desinfizieren der Hände erfolgt regelmäßig, zumindest:
- bei jedem Betreten des Schulhauses
- vor und nach der Einnahme von Speisen
- vor Benutzung des PCs
- nach der Benutzung der Toiletten
- Die Betreuungskraft gewährleistet den Kindern den Zugang zu den erforderlichen digitalen Medien und zu den Aufgaben.
- Die Betreuungskraft ermöglicht eine Frühstückspause von 10 bis 15 Minuten.
- Die festen Pausenzeiten (von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr und 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr) sind möglichst im Freien zu verbringen.
- Die Aufsicht auf dem Pausenhof muss gewährleistet sein und erfolgt in Absprache der beiden Betreuungskräfte.
- Zur Begleitung der Kinder zum Mittagsbus kann die Schulleiterin hinzugezogen werden.
- Die Betreuungskraft gewährleistet, dass am Ende der Betreuungszeit
- die Fenster und Jalousien geschlossen
- Stühle hochgestellt
- elektrische Geräte vom Strom getrennt
- alle Computer (einschließlich Computerraum) ausgeschaltet
- Schülerdienste erledigt sind
Gruppenbildung:
- Die Betreuung erfolgt in festen Lerngruppen mit möglichst geringem Personalwechsel.
- Gruppe 1: SuS Klassen 1 und 2 im Klassenraum 1
- Gruppe 2: SuS Klassen 3 bis 6 im Klassenraum 3
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander wird garantiert.
Mund-Nasen Bedeckung:
- Alle an Schule Anwesenden, einschließlich Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 1 tragen im Schulhaus und in den Unterrichtsräumen eine medizinische Maske (CE-gekennzeichnete medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder FFP2-Maske)
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Haltestellenbereich muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Aufgrund der geringen Anzahl von SuS auf dem Schulhof kann, unter Einhaltung des Abstandsgebots, der MNS abgenommen werden (verantwortlich: Aufsichtskraft)
Lüftung der Räume:
- Der Hausmeister gewährleistet das Lüften der Räume am Morgen. Dabei wird die Heizung abgedreht.
- Die Betreuungskraft schließt die Fenster nach dem morgendlichen Lüften und dreht den Heizkörper auf Normalbetrieb.
- Die Betreuungskraft gewährleistet das regelmäßige Stoßlüften alle 20 Minuten.
- In der Gruppe 2 kann ein „Lüftedienst“ durch die SuS eingerichtet werden, was im täglichen Protokoll festgehalten wird.
- Während des Lüftens ist auf angemessene Bekleidung der Kinder zu achten.
- Der MNS ist während des Lüftens abzunehmen.
Kenntnisnahme: 08.02.2021